Aufklärung

Pflege nach Krankenhausaufenthalt: Wie geht es nach der Entlassung weiter?

Ein Krankenhausaufenthalt ist oft der erste Schritt zur Genesung und wirft Fragen zur anschließenden Pflege auf. Patient*innen und Angehörige stehen vor der Aufgabe, die richtige Unterstützung für die Zeit nach der Entlassung zu finden. 

In diesem Artikel werden verschiedene Aspekte der Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt beleuchtet, um Patient*innen und Angehörigen hilfreiche Informationen und Unterstützung zu bieten.

Pflegerin schüttelt einem Patienten die Hand

Inhalt:

Das Entlassmanagement im Krankenhaus

Das Entlassmanagement im Krankenhaus spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Patient*innen nach ihrem Aufenthalt eine nahtlose Versorgung erhalten. 

Aufgaben des Entlassmanagements:

  • Bewertung des Pflegebedarfs: Gemeinsame Einschätzung mit den behandelnden Ärzt*innen über den zukünftigen Unterstützungsbedarf der erkrankten Person.
  • Planung der ambulanten Pflege: Beratung über geeignete ambulante Pflegedienste und die Organisation der pflegerischen Versorgung, um den Übergang von der stationären zur häuslichen Pflege zu erleichtern.
  • Beratung zur Kurzzeitpflege: Informationen über den Anspruch auf Kurzzeitpflege, insbesondere bei akuter Verschlimmerung oder schwerwiegender Erkrankung.
  • Koordination mit externen Dienstleistern: Einbindung zuständiger Einrichtungen für eine optimale hauswirtschaftliche Versorgung sowie Organisation der erforderlichen Leistungen.
  • Unterstützung der pflegenden Person: Bereitstellung von Schulungen und Ressourcen für Personen, die die Pflege zu Hause übernehmen werden.

Möglichkeiten der Unterstützung für Pflegebedürftige

  • Angehörige: Ihre Unterstützung kann entscheidend sein, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und alltäglichen Aufgaben.
  • Pflegedienste: Ein ambulanter Pflegedienst kann die pflegerische Versorgung übernehmen. Dies kann von der Grundpflege bis zur speziellen ambulanten Palliativversorgung reichen.
  • Pflege-WG: Eine Pflege-Wohngemeinschaft bietet Pflegebedürftigen eine betreute Wohnform mit sozialem Anschluss und individueller Pflege. Die Versorgung reicht von grundlegender Unterstützung bis zu speziellen Pflegeleistungen. Für eine Pflege-WG ist ein Pflegegrad erforderlich, der bei Entlassung per Eilantrag vorläufig gestellt und später in der WG begutachtet  sowie ggf. angepasst werden kann. Für eine Intensivpflege muss eine tägliche medizinische Überwachung sichergestellt sein. Zudem ist die Genehmigung der Krankenkasse notwendig.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Die Krankenkasse kann die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn keine andere im Haushalt lebende Person in der Lage ist, diese Aufgaben zu übernehmen. Der Anspruch gilt für maximal vier Wochen. Wenn ein Kind im Haushalt lebt, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen.

Übergangsleistungen und Kurzzeitpflege

Übergangspflege und Kurzzeitpflege sind zwei zentrale Optionen, um den Pflegebedarf von Patient*innen nach dem Krankenhausaufenthalt abzudecken:

Übergangspflege

Übergangspflege kann von Versicherten in Anspruch genommen werden, die nach einer Behandlung im Krankenhaus noch nicht vollständig eigenständig leben können. Die Übergangspflege wird in Anspruch genommen, wenn keine Kurzzeitpflege zur Verfügung steht und die Versorgung anders nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall verbleiben Patient*innen im Krankenhaus, wo die Pflege fortgesetzt wird. Die Übergangspflege ist auf maximal zehn Tage begrenzt.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bietet sich an, wenn eine vorübergehende, intensive Betreuung notwendig ist. Dies bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person für einige Tage oder Wochen in einem Pflegeheim untergebracht wird, um dort betreut zu werden. Sie ist besonders bei einer akuten Verschlimmerung einer schwerwiegenden Erkrankung oder im Falle eines erheblichen Pflegeaufwands von Nutzen. Sie kann bis zu acht Wochen im Jahr beantragt werden. Auch ohne einen bestimmten Pflegegrad haben Versicherte unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Antragstellung und Leistungen der Pflegeversicherung

Die Beantragung eines Pflegegrades, sofern dieser vorhanden, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der notwendigen pflegerischen Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt. Der Prozess beginnt mit der Antragstellung bei der Pflegekasse, die oft der Krankenkasse angeschlossen ist.

Schritte zur Beantragung eines Pflegegrades

  1. Antragsformular anfordern: Dieses kann telefonisch oder online bei der Pflegekasse beantragt werden.
  2. Fachärztliche Bescheinigung: Eine Bescheinigung des behandelnden Arztes oder Ärztin über den Gesundheitszustand der Person beifügen.
  3. Begutachtung durch den MDK: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft den Pflegebedarf in einem Hausbesuch.

Checkliste für den Entlassungstag

Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist ein wichtiger Schritt, der gut vorbereitet sein sollte, um eine reibungslose Nachsorge und Betreuung zu gewährleisten. Hier sind einige wesentliche Punkte, die man beachten kann:

  1. Nachbehandlung: Welche Ärzt*innen und Therapeut*innen müssen nach der Entlassung kontaktiert oder aufgesucht werden?
  2. Ärztliche Kontrolle: Wann sollte die nächste Kontrolle durch einen Arzt oder Ärztin stattfinden?
  3. Patientenausweise: Wurden alle erforderlichen Ausweise ausgestellt oder aktualisiert?
  4. Aufenthaltsbescheinigung: Benötige ich eine Aufenthaltsbescheinigung für den Arbeitgeber oder Behörden?
  5. Unterlagen: Habe ich alle mitgebrachten Unterlagen, die ich eventuell noch benötige, zurückerhalten?
  6. Informationen für den weiterbehandelnden Arzt/Ärztin: Hat der weiterbehandelnde Arzt oder Ärztin alle notwendigen Informationen und Unterlagen?
  7. Anschlussversorgung: Wie ist die Anschlussversorgung organisiert?
  8. Pflegeversorgung: Ist die weitere pflegerische Versorgung sichergestellt?
  9. Rücktransport: Wie ist der Rücktransport nach Hause organisiert?
  10. Medikamentenversorgung: Ist die weitere Medikamentenversorgung gewährleistet?
  11. Alltagstipps: Worauf muss ich im Alltag mit dem veränderten Gesundheitszustand achten?

Leistungen von VitalAire und IC Home 24 nach der Entlassung

VitalAire bietet im Bereich Homecare wertvolle Unterstützung, indem wir von Anfang an als Therapiepartner zur Seite stehen und auch die Entlassung oder den Beginn einer Therapie begleiten – zum Beispiel mit folgenden Leistungen: 

  • Organisation der bedarfsgerechten Versorgung
  • Lieferung der erforderlichen Geräte und Medizintechnik
  • Geräte- und Therapie-Einweisung 
  • Schulung durch Expertenteams
  • Info-Materialien und vieles mehr. 

Unser Tochterunternehmen IC Home 24 unterstützt in der Außerklinischen Intensivpflege: In spezialisierten Intensivpflege-WGs erhalten Patient*innen rund um die Uhr fachgerechte Betreuung durch qualifiziertes Personal. Dies sichert eine hohe Lebensqualität in einem geschützten Umfeld.

Unsere Expert*innen begleiten Angehörige und Bewohnerinnen von Anfang an – von Anträgen für Pflegegrad und Zuschüsse bis hin zu Hilfsmitteln. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat vor Einzug einen Pflegegrad. Wir beraten zu Anspruchsvoraussetzungen, rechtlichen Grundlagen, Finanzierung und unterstützen bei Anträgen.

Professionelle Pflege ist stets gewährleistet. Patient*innen werden weiter aktiviert und therapiert. Ein interprofessionelles Team aus Fachkräften, Therapeut*innen  und Fachärzt*innen sorgt für eine umfassende Versorgung.